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Sonderermittlung

Telefonnumernermittlung

  • Tagesaktuelle Festnetz und Mobilfunknummern
  • Korrektur von Rufnummern in Ihrem Bestand

Erbenermittlung

  • Ermittlung des zuständigen Nachlassgerichtes aufgrund der letzten bekannten Meldeadresse.
  • Anfrage beim Nachlassgericht zum Zwecke der Ermittlung von Erben, Hinterbliebene oder angeordneter Nachlasspflegschaft.

Ein berechtigtes Interesse muss in schriftlicher Form, z.B. durch Vorlage eines Titels nachgewiesen werden.

Erweiterte Meldeamtsauskunft

  • Ermittlung Sterbedatum
  • Auskunft trotz Auskunftssperre
  • Ermittlung der gesetzlichen Vertreter

Ein berechtigtes Interesse muss in schriftlicher Form, z.B. durch Vorlage eines Titels nachgewiesen werden.

Premium-Auskunft

Eine sogenannte neutrale Auskunft wird seit der Einführung des Bundesmeldegesetzes im November 2015 u.a. immer dann erteilt, wenn die Person mit den angegebenen Daten nicht ermittelt wird. Leider führen dabei schon kleine Abweichungen in der Namensschreibweise – wie z.B. fehlende oder falsch gesetzte Bindestriche- oder fehlende Akzentzeichen zu einer neutralen Antwort.

Als wäre das nicht schon kompliziert genug, wird die neutrale Antwort zusätzlich bei einer Reihe weiterer Sachverhalte erteilt wie z.B.:

  • Person nicht eindeutig zu identifizieren – z.B. bei Mehrfachtreffer im Melderegister
  • bedingter Sperrvermerk
  • Auskunftssperre

Durch weiterführende Bearbeitung und Recherche kann in den meisten Fällen die Person doch noch mit neuen Erkenntnissen ermitteln werden.